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Gemeinde Niederhelfneschwil, Zuckenriet, Lenggenwil

Bestattungsamt

Für die Organisation von Bestattungen ist das Bestattungsamt Niederhelfenschwil zuständig.

Ausserhalb der Büroöffnungszeiten ist der Bestattungsdienst Brühlmann, Kapellstrasse 13, 9543 St.Margarethen, Tel. 071 966 55 06, gerne bereit zu helfen.

Stirbt jemand zu Hause
Stirbt jemand zu Hause, muss schnellst möglich ein Arzt benachrichtigt werden, damit dieser die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Sie dient als Grundlage für die Ausstellung des amtlichen Todesscheins und ist bei der Meldung des Todesfalls dem Bestattungsamt zwingend abzugeben (innerhalb von zwei Tagen nach Eintritt des Todesfalls). Gleichzeitig kann dann auch die Bestattung organisiert werden. Das Bestattungsamt meldet den Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamt an. Dort kann der amtliche Todesschein angefordert werden.

Stirbt jemand in einem Heim oder im Spital
Stirbt jemand in einem Heim oder im Spital, meldet die Verwaltung den Todesfall mit den nötigen Dokumenten beim zuständigen Zivilstandsamt direkt an. Der amtliche Todesschein kann dort direkt angefordert werden. Mit dem Bestattungsamt muss baldmöglichst Kontakt aufgenommen werden.

Was ist zu tun bei einem Todesfall?
Merkblatt

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