«Der Gemeindepräsident informiert»
18. Dez. 2024
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner
Seit einigen Wochen ist diese Rubrik nicht im Mitteilungsblatt erschienen. Vielleicht waren Sie froh darüber, vielleicht haben Sie diese Informationen aber auch vermisst. Letztere finden in dieser Ausgabe als Lesestoff über die Festtage wiederum zahlreiche Informationen, die ein wenig hinter die Kulissen unseres operativen Alltags blicken lassen.
Schulraumentwicklung I Das Extrablatt Nr. 6 finden Sie als separate Beilage dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes. In den vergangenen Jahren haben wir uns mit der Schulraumentwicklung intensiv auseinandergesetzt. Über diesen Prozess wurde mit verschiedenen Extrablättern informiert, die passende Zeitleiste dazu finden Sie ab Seite 4 im neusten Extrablatt.
Das Extrablatt Nr. 5 ist vor genau einem Jahr erschienen und hat sich massgeblich der ersten Machbarkeitsstudie gewidmet, welche die Umstrukturierung und Sanierung der dezentralen Dorfschulhäuser im Fokus hat.
Anfangs 2024 haben wir uns dafür entschieden, eine 2. Machbarkeitsstudie zu erarbeiten. Im Fokus dieser möglichen Lösungsvariante steht ein zentraler Ansatz, welcher leichte Umstrukturierungen an bestehenden Gebäuden und Veräusserungen bestehender Liegenschaften mit einem Neubau im Bereich Sproochbrugg kombiniert. Im Extrablatt Nr. 6 finden Sie dazu zahlreiche Informationen und einen Ausblick zum weiteren Vorgehen. Wir streben an, im kommenden Frühjahr eine Grundsatz-Abstimmung durchzuführen. Das Ergebnis ist behördenverbindlich. Auf dieser Grundlage werden wir die weiteren Arbeiten in Angriff nehmen. Stand heute arbeiten wir auf eine Kredit-Abstimmung im Herbst 2026 hin. Bis es soweit ist, gibt es noch zahlreiche Arbeiten zu erledigen. Gerne informieren wir Sie darüber regelmässig. Die genauen Termine finden Sie auf der Rückseite des Extrablattes.
Kommunalfahrzeug I Mitte September 2024 konnten wir «endlich» unser neues Kommunalfahrzeug in Empfang nehmen. Die Lieferfrist hat mit rund anderthalb Jahren etwas länger gedauert als geplant. Der Lieferwagen ist auf Basis eines Ford Rangers aufgebaut. Mit seiner Alubrücke können wir bis 1t Lasten befördern und bis 3.5t Anhängerlast ziehen. Der 4x4-Antrieb gibt im Winter, auf Kontrollfahrten und bei Einsätzen mit dem Anhänger die nötige Sicherheit und eine optimale Einsatzbereitschaft. Das Fahrzeug hat mit seiner Doppelkabine ausreichend Platz im Innenraum. Das Werkhofteam freut sich über den Neuzugang und bedankt sich für das neue Fahrzeug!
Abschied zum Jahresende I Mit dem nahenden Jahresende gibt es für verschiedene Personen bald mehr Freizeit. Die Behördentätigkeit endet für 2 langjährige Schulräte und einen Gemeinderat.
Schulrat
— Karin Meienhofer (seit 2011)
— Samuel Konrad (seit 2013)
Gemeinderat
— Ruedi Gschwend (seit 2017)
Bei den abtretenden Behördenmitgliedern bedanke ich mich herzlich für den langjährigen Einsatz, das Engagement und das aktive Miteinander! Euch allen wünsche ich nur das Beste, natürlich etwas mehr Freizeit und vor allem Gesundheit. Danke für eure wertvolle Arbeit!
Jahresabschluss I Bereits vor einigen Monaten hat der Budgetprozess für das kommende Jahr begonnen. In Schul- und Gemeinderat wurden die Budget-Eingaben bereits mehrfach geprüft und beraten. Daraus resultierten zahlreiche Anpassungen und Vorgaben, die es aktuell umzusetzen gilt. Eine Verabschiedung des Budgets 2025 wird Ende Januar stattfinden.
Weiter gibt es derzeit, insbesondere im Bereich Finanzen, zahlreiche Abschlussarbeiten für das Jahr 2024. Stand heutigem Wissen zeichnet sich in Summe ein leicht besseres Resultat ab, als ursprünglich geplant, was erfreulich ist. Details dazu werden Sie anfangs 2025 dem Mitteilungsblatt und später dem Geschäftsbericht entnehmen können.
EWN, Rückliefertarife 2025 I Im Mitteilungsblatt Nr. 32 und 33 habe ich bereits über die Tarife informiert. Wichtigste Grundlage, welche die Tarifermittlung 2025 massgeblich beeinflusst hat, war die Abstimmung vom 9. Juni 2024. Damals hat die Schweizer Stimmbevölkerung der Vorlage «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» mit 68.7 % zugestimmt. Die entsprechenden Verordnungen wurden am 20. November 2024 durch den Bundesrat erlassen. Dies hat einige Anpassungen mit sich gebracht, welche in mehreren Phasen direkten Einfluss auf uns alle haben werden.
Den Energietarif 2025 kommunizierten wir bereits im August 2024. Die Rahmenbedingungen für den Photovoltaik-Rückliefertarif waren damals noch unklar. Somit haben wir einerseits die Verordnung des Bundesrates, andererseits konkrete Zusagen unserer Energielieferanten für den Preis der Überschussmengen abgewartet.
— Auf dieser Basis wird der Gemeinderat den Rückliefertarif für PVA-Überschussmengen festlegen.
— Dieser orientiert sich neu am Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 der Energieförderungsverordnung (EnFV) des Bundes. Dieser liegt in Quartalsbetrachtung zwischen 3.3 und 6.2 Rp./kWh.
— Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Tarife quartalsweise neu festzulegen und stellt über das ganze Jahr 2025 einen gleichbleibenden Preis in Aussicht.
— Zusätzlich werden die Herkunftsnachweise (HKN) voraussichtlich mit 3 resp. 2 Rp./kWh entschädigt.
— Der Rückliefertarif 2025 wird sich gesamthaft in der Grössenordnung von 7.4 bis 8.4 Rp./kWh bewegen.
Im Grundsatz wäre es möglich, die Rückliefertarife entgegen dem Referenz-Marktpreis oder dem gesetzlichen Minimum zu stützen. Wir verzichten aber auf solche Massnahmen. Bei einem Energieüberschuss von ca. 4.5 bis 5 Mio kWh/Jahr — welche ungenutzt oder ungespeichert über das EWN-Netz wieder eingespeist werden muss — fallen für Ausbau und Transport Kosten an, die weitere Subventionen nicht rechtfertigen. Zudem würde jeder Rappen, den wir über dem Referenz-Marktpreis vergüten, zu einem Defizit von Fr. 50 000.— pro 1 Rp./kWh führen.
Nun, vielleicht haben Sie sich andere Informationen oder Fakten gewünscht. Das ist nachvollziehbar. Dennoch können und wollen wir in dieser Sache keine weiteren Belastungen auf das ohnehin stark beanspruchte EWN aufladen. Schlussendlich müssten diese Belastungen anschliessend mehrheitlich durch die Allgemeinheit getragen werden, was uns nicht der richtige Weg zu sein scheint. Diese beschriebene Entwicklung musste mit dem Volksentscheid vom Juni 2024 in Kauf genommen werden. Weiterhin richten wir das EWN entlang der neuen Anforderungen aus und werden unser Augenmerk auf Netzstabilität und Versorgungssicherheit legen.
Ausblick 2025 I Ab Januar werde ich Sie wie üblich mit einem Rückblick auf das vergangene Jahr versorgen. Zudem werde ich Sie ab Ende Januar mit Informationen rund um das geplante Budget 2025 und dessen Ziele informieren. Die Bürgerversammlung 2025 findet am Mittwoch, 26. März 2025 statt. Details dazu folgen.
Öffnungszeiten Festtage I Am Freitag, 20. Dezember 2024 werden wir die Verwaltung um 14.00 Uhr schliessen. Über die Festtage werden wir den Schalter geschlossen haben. Gerne sind wir ab Montag 6. Januar 2025, 8.00 Uhr, wieder für Sie da.
Zum Jahresabschluss I Wünsche ich Ihnen allen, zusammen mit Ihren Lieben, einige besinnliche Tage. Auch wenn uns die Herausforderungen, die uns umgeben, nicht immer den Freiraum geben, Zeit und Ruhe in Anspruch nehmen zu können – so lohnt es sich dennoch, dafür entsprechende Zeitfenster freizuräumen. Gelegentlich lohnt sich ein Innehalten, ein Schweigen oder eine freundliche Zurückhaltung mehr, als eine «Hau den Lukas»-Vorgehensweise.
Nun, mit diesem Stichwort bin ich so frei. In dieser Jahreszeit wird gerne das Lukas-Evangelium zitiert. Mir schwebt vermutlich eine andere Geschichte als den Meisten vor – nämlich diejenige, welche in Kapitel 6, Vers 41 zu finden ist. Das Gleichnis vom Splitter und Balken.
Somit wünsche ich Ihnen bei allen Zusammenkünften, die im Familien- und Freundeskreis stattfinden, die richtigen Worte und ein schönes geselliges Beisammensein. Alles Gute, schöne Festtage und ein gesegnetes neues Jahr!
Herzliche Grüsse
Peter Zuberbühler